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Hinweisgebersystem

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Hinweisgebersystem bei der Amadeus Fire AG

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Compliance Regeln hat für Amadeus Fire höchste Priorität. Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Eine Kontaktaufnahme über die Meldung von Verstößen bieten wir über mehrere Kanäle an. Verstöße können auf Wunsch auch anonym gemeldet werden.

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere Regelverstöße hinzuweisen. Hinweise an das Hinweisgebersystem können jederzeit abgegeben werden.

Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen schweren Regelverstoß eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Unser Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Hinweisgeber können offen oder anonym mit dem Compliancebeauftragten und den zuständigen Ansprechpartnern kommunizieren.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Verfahrensordnung ausführlich beschrieben. Die VerfahrensordnungBitte beachten Sie, dass Sie über diesen Link eine externe Webseite besuchen, für die möglicherweise nicht dieselben Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsrichtlinien gelten. regelt explizit Meldungen, die im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§8 LkSG) eingereicht werden, wird jedoch für alle übrigen Meldungen analog angewandt.

Meldungen können über folgende Kommunikationskanäle erfasst werden:

 

 

 

  • Per Post an:
    Amadeus Fire AG
    Investor Relations
    Hanauer Landstraße 160
    60314 Frankfurt am Main

 

  • Per Telefon unter:
    069 96876 – 180

 

Auf Wunsch kann auch ein persönlicher Termin erfolgen, dazu muss jedoch zunächst eine Kontaktaufnahme über einen der aufgezeigten Wege stattfinden.
Wir ermutigen alle Hinweisgeber, unser internes Meldesystem zu nutzen. Es kann anonym genutzt werden und es sind keinerlei Repressalien damit verbunden. Sollte zur Abgabe eines Hinweises eine externe Meldestelle bevorzugt werden, verweisen wir auf die externe Meldestelle des BundesBitte beachten Sie, dass Sie über diesen Link eine externe Webseite besuchen, für die möglicherweise nicht dieselben Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsrichtlinien gelten. beim Bundesamt für Justiz.

Um etwaige Meldungen korrekt zuordnen und schnellstmöglich bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass in dieser ersichtlich ist, welche Konzerngesellschaft die abgegebene Meldung betrifft.

 

Hinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Beschwerden sind direkt an den entsprechenden Ansprechpartner zu melden.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Beschwerden rund um die Bewerbung
  • Beschwerden zu Einsätzen